Rechtliches
Das TeleMedienGesetz ( TMG ) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien ( RStV )
Wie bereits erwähnt, wurde das Teledienstegesetz und der Mediendienst- staatsvertrag am 01.03.2007 durch das neue TeleMedienGesetz ( TMG ) und den Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien ( RStV ) ersetzt.
Das TMG und der RStV regeln die Anforderungen an das Impressum einer Website. ( Internetseiten ) Demnach sind Anbieter und Betreiber einer Website verpflichtet unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und leicht erkennbar ein Impressum zu erstellen und zwar auf jeder Seite.
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. ( siehe PDF - Pflicht zur Anbieterkennung / Verstoß )
Nachfolgend habe ich Ihnen ein paar Websitelinks und PDF-Dateien zum Nachlesen bereitgestellt, dazu klicken Sie einfach im Menü auf Links:
- Bitte beachten Sie hierbei den Hinweis zur Anbringung von Links im Impressum -